Gut zu wissen

Wichtige Fragen und Antworten rund um den Zählerwechsel.

Allgemeines

Wo finde ich die neuen gesetzlichen Regelungen?

Im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Darin sind die allgemeinen Anforderungen an den Messstellenbetrieb, der technische Standard, der Einbau und die Datenschutzrichtlinien geregelt.

Welche Kosten entstehen für mich?

Der Austausch des Zählers ist kostenlos. Der Eigenverbrauch der modernen Messeinrichtung, bzw. des intelligenten Messsystems wird nicht erfasst und Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Sie zahlen wie bisher nur die jährlichen Betriebskosten. Sie finden die Preise im Preisblatt des Messstellenbetreibers (in der Regel Ihr Stadtwerk). Des Weiteren ist die Kostentragung durch den Austausch der Zähler gesetzlich gedeckelt (siehe §31 MsbG), sodass keine unverhältnismäßige Kostenbelastung auf Sie zukommt. Ob und in welcher Höhe Ihr Stromlieferant die Kosten für die Smart Meter an Sie weiterberechnet, entscheidet dieser selbst. Einige Stromlieferanten rechnen die Kosten für die Stromzähler bewusst aus ihrer Stromrechnung heraus, damit der Strom dann für die Kunden preiswerter aussieht. Darauf hat Ihr Messstellenbetreiber keinen Einfluss und stellt für diesen Fall eine zweite, getrennte Rechnung nur für das Messsystem aus. Die Kosten für den Messstellenbetrieb richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch und bei Einspeisern nach der installierten Einspeiseleistung.

Welche Einsparungen kann ich erzielen?

Im Cockpit Ihres Smart Meters mein.hausheld können Sie sehen, wann Sie wie viel Strom verbrauchen. So können Sie insbesondere permanente Verbräuche erkennen, die Geräte identifizieren und austauschen, abschalten oder mit Zeitschaltuhren versehen. Damit senken Sie Ihren Energieverbrauch, den CO₂-Ausstoß und natürlich Ihre Kosten. Besonders interessant ist es, Geräte zu finden, die rund um die Uhr Strom verbrauchen. Diese Geräte abzuschalten oder durch bessere Geräte zu ersetzen, spart aufs Jahr gesehen oft überraschend viel ein.

Kann ich dem Austausch des alten Zählers widersprechen?

Nein – die Digitalisierung der Energiewende ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gesetzlich vorgeschrieben. Der Einbau, bzw. der Austausch des alten Zählers ist dafür notwendig. Ihr alter Zähler ist schlicht nicht geeignet, die Energiewende zu ermöglichen. Und Energiewende, ohne dass alle mitmachen, klappt nicht.

Zutrittsrecht und Duldungspflicht

Der Stromzähler sitzt an der Grenze vom Stromnetz zu Ihrer Anlage. Er gehört nicht zur Kundenanlage und nach § 38 Satz 1 MsbG sind wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber bzw. ein mit einem Ausweis versehener Beauftragter von uns zum Zutritt zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumen berechtigt, soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ein funktionierender Stromzähler ist Voraussetzung dafür, dass Sie Strom aus dem Stromnetz nutzen. Ohne Ihre Mithilfe klappt das natürlich nicht.

Grundgesetzkonform

Der Einbau der modernen Messeinrichtungen bzw. der Smart-Meter-Gateways ist vom Gesetzgeber vorgegeben und wurde vor Verabschiedung des MsbG eingehend auf die Einhaltung des Grundgesetzes überprüft. Insbesondere der Datenschutz wird mit großem Aufwand sichergestellt um Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Im Gegensatz zu anderen Ländern regelt das MsbG sehr präzise, für welchen Zweck Messwerte angefordert werden können. Bei den meisten Kunden erfolgt die Übermittlung des Zählerstands nur einmal monatlich. Der mit der Fernübertragung personenbezogener Daten verbundene Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, ist insbesondere durch die Zielsetzung des Klimaschutzes und der Energieeinsparungsmöglichkeiten legitimiert. Gleiches gilt für das Grundrecht aus Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Deutschland ist im Datenschutz besonders aufmerksam: der Gesetzgeber hatte das Ziel, dass nur so wenige Daten wie notwendig übermittelt werden.

Ein genügsames Funksystem

Im Vergleich zu einem klassischen Smart Meter mit Mobilfunk nutzen unsere Zähler eine sehr viel einfachere Funktechnik, die nur eine geringe Reichweite benötigt. Damit können wir erreichen, dass unsere Systeme nur mit 20 mW Sendeleistung ausgestattet werden. Im Vergleich zu einem Handy (200–1.000 mW) oder zu WLAN (1.000 mW) achten wir also sehr darauf, dass wir wenige Daten übertragen. Und weil die Zählerstände auch nur alle 15 Minuten vom Zähler abgefragt werden, sind unsere Übertragungssysteme 99% der Zeit auf „empfangen“ und nicht auf „senden“ eingestellt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den Einsatz intelligenter Stromzähler allgemein bewertet. Lesen Sie hier die Bewertung.

Datenschutzrechtliche Vorgaben

Bei der Entwicklung der intelligenten Messsysteme wurden die Anforderungen aus der DS-GVO zur Sicherheit der Verarbeitung bereits bei Technikgestaltung (Art. 25 und Art. 32 DS-GVO) berücksichtigt. Was abstrakt klingt, hat dazu geführt, dass in Deutschland die sogenannten Smart Meter Gateways gesetzlich vorgeschrieben sind, die den Datenschutz überwachen und technisch durchsetzen. Daten bekommt nur, wer sie für einen im Gesetz aufgeführt Grund benötigt oder wer von Ihnen dazu eine Einwilligung erhält. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist es unsere Aufgabe, die geltenden bereichsspezifischen und allgemeingültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu überwachen und sicherzustellen.

Umstellungsprozess

Wer führt den Austausch durch?

Ihr Netzbetreiber. In der Regel ist das Ihr Stadtwerk oder Ihr Energieversorger. Die sind gesetzlich verpflichtet, die Umstellung zu begleiten. Unterstützt werden sie dabei von Monteuren der Hausheld AG.

Wen muss ich in meine Wohnung/Haus lassen und wann?

Nur die Monteure unseres Servicepartners Hausheld. Zwei Wochen vor dem Zählerwechsel erhalten Sie einen Brief mit dem Termin. Der Monteur weist sich mit einem Ausweis des Stadtwerks aus.

Wann wird mein Stromzähler ausgetauscht?

Sie erhalten Post von Ihrem Netzstellenbetreiber – sobald wir starten. Drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel erhalten Sie ein erstes Informationsschreiben. Mindestens 14 Tage vor dem Wechsel folgt ein weiteres Schreiben mit Datum und Uhrzeit,  sowie Kontaktdaten, falls Sie einen Ausweichtermin vereinbaren möchten.

Wie lange dauert der Zählertausch?

Etwa 30 Minuten.

Muss ich meinen Zähler vor dem Tausch ablesen?

Wir empfehlen es Ihnen. Teilen Sie Ihrem Energieanbieter gerne den Zählerstand mit.

Glossar

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